Hochwasserschutz – Es ist Zeit, zu handeln!

21. Juni 2022

Die SPD-Stadtratsfraktion Erding hat sich in der Sondersitzung des Stadtrats am 21. Juni klar für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zum Hochwasserschutz an Gewässern der 3. Ordnung aus- gesprochen. Das Planungsfeststellungsverfahren gibt allen Beteiligen und Betroffenen die Möglichkeit, ihre Anliegen in einem Rechtsverfahren zu Gehör zu bringen, falls diese noch nicht berücksichtigt wurden.

Grundsätzlich war es der SPD-Fraktion ein Anliegen, endlich im Hochwasserschutz voranzukommen. Dabei war anzuerkennen, dass ein renommiertes Planungsbüro die Berechnungen ausgeführt hat, dass Anlieger:innen, Betroffene und Vertreter:innen der Bürgerinitiative mehrfach die Gelegenheit hatten, ihre Vorstellungen einzubringen und jede Fraktion sich ausführlich auch mit Vertretern der BI ausgetauscht hat. Wir sind sehr dankbar für die Ideen und Anregungen der Bürgerinitiative, die zu einer deutlichen Verbesserung der Planungen geführt haben.

Es ist aber auch festzustellen, dass nicht alle Wünsche erfüllt werden können, wenn die Planungen effektiv, wirtschaftlich darstellbar und förderfähig sein sollen. Erdings Bürger:innen haben den besten Schutz vor einem erneuten Hochwasser verdient. Dabei spielen auch Kriterien der Wirtschaftlichkeit der Planungen eine Rolle, vor allem vor dem Hintergrund einer möglichen Förderung der Maßnahmen. Allein die Tatsache, dass der Stadtrat zusätzlich 150.000,- € bewilligt hat, um die Vorschläge der Bürgerinitiative vertieft untersuchen zu lassen, zeigt die Ernsthaftigkeit des Bemühens, alle Belange zu berücksichtigen.

Es war jetzt aber an der Zeit, zu handeln und einen wichtigen Schritt in Richtung Hochwasserschutz zu machen. Die Bürger:innen der betroffenen Stadtgebiete haben es verdient, dass sie vor Hochwasser geschützt werden, möglichst bald und nicht erst in einigen Jahren.

Aus Sicht der SPD-Fraktion ist es nach einer jahrelangen Planungsphase und öffentlichen Debatte über das Vorhaben der richtige Zeitpunkt, um das Planfeststellungsverfahren nun einzuleiten.

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